AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Traumurlaub FDZ GmbH (Gewerbestraße 1,18184 Broderstorf OT Neu Roggentin)
Stand: 21.02.2023
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden im Buchungsfall Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Sie geltend ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften. Die Traumurlaub FDZ GmbH (nachfolgend „Vermittler“ genannt) veröffentlicht Objektbeschreibungen von Objekten, die deren Eigentümer (nachfolgend „Vermieter“ genannt), an Gäste vermieten wollen. Die Traumurlaub FDZ GmbH handelt als Vermittler ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Vermieter. Die Traumurlaub FDZ GmbH ist kein Reiseveranstalter und wird nicht Vermieter des Gastes.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften (Mietvertrag) aufgrund der Vermittlung durch den Vermittler sowie für alle weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermittlers gegenüber dem Gast. Sie werden im Buchungsfall ebenso Inhalt des zwischen dem Eigentümer und dem Gast entstandenen Mietvertrages.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermittler und dem Gast individuell vereinbart wurden. Widersprechende AGB des Gastes haben keine Wirkung und werden vom Vermittler nicht akzeptiert.
2. Zustandekommen des Vertrages / Kaution
2.1 Der Mietvertrag über eine Unterkunft (Objekt) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt, der durch den Vermittler angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Reservierungsbestätigung. Der Vermittler erteilt die Annahme im Namen und in Vollmacht des Vermieters. Der Mietvertrag kommt nur zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Der Name des Vermieters wird in der Reservierungsbestätigung nicht genannt, sondern nur auf gesondertes Verlangen des Gastes.
2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Objekte sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2.4 Die jeweils zum Objekt gehörenden Hausordnungen sind ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Objekte nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermittlers gegenüber Dritten. Die zu zahlenden Beträge werden dem Gast vom Vermittler im Namen und auf Rechnung des Vermieters in Rechnung gestellt. Sie sind auf ein vom Vermittler benanntes Konto des Vermittlers zu zahlen. Der Vermittler ist verpflichtet, die dem Vermieter zustehenden Beträge an diesen weiterzuleiten. Mit der Zahlung an den Vermittler erfüllt der Gast seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich der Vermieter das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
3.4 Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienobjekte und/oder seiner Leistungen und/oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für das Objekt und/oder für die sonstigen Leistungen im Verhältnis zum vorherigen Preis angemessen erhöht. Gleiches gilt für vom Gast gewünschte Änderungen der Leistungen des Vermittlers.
3.5 Rechnungen des Vermittlers bzw. des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 % über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
3.6 Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Sicherheitsleistung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
20% des Gesamtbetrages sind innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss auf unser Konto zu entrichten. Der Restbetrag ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise zu begleichen.
Die Sicherheitsleistung/Kaution wird (wenn vom Vermieter/Agentur) gefordert, spätestens bei Anreise hinterlegt. Den als Kaution hinterlegten Betrag erhalten Sie automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihres Aufenthaltes zurück. Vorausgesetzt, der Vermieter oder die Agentur haben keine Schäden am Mietobjekt gemeldet. Folgendes muss bei Abreise gesäubert hinterlassen werden, andernfalls werden Beträge in Rechnung gestellt und/oder können von der Kaution einbehalten werden.Folgendes muss bei Abreise gesäubert hinterlassen werden, andernfalls werden Beträge von der Kaution einbehalten.
Geschirr nicht gespült / Geschirrspüler nicht ausgeräumt 15,00 €
Kamin nicht gereinigt 15,00 €
Grill (wenn vorhanden) nicht gereinigt 15,00 €
Müll nicht aus der Wohneinheit entfernt 10,00 €
Wohneinheit nicht besenrein (gerade mit Tieren) verlassen 15,00 €
Schäden an Kleingeräten (Kaffeemaschine / Toaster usw) 30,00 €
kleinere Schäden durch Haustiere (Schäden) 50,00 €
größere Schäden durch Haustiere (die die weitere Vermietung beeinträchtigen, je nach Handlungsbedarf und Kosten!)
3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß der vorstehenden Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen des Vermittlers und des Vermieters aufrechnen oder mindern.
3.10 Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in das Objekt ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig. Die Möglichkeit dieser Vereinbarung ist in der Objektbeschreibung genannt; wird sie nicht genannt, bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Gast.
Jedes mitreisende Tier ist anmeldepflichtig! Pro Haustier berechnen wir eine Pauschale von 5,00 € pro Aufenthaltstag und eine zusätzliche Haustierendreinigung in Höhe von 20,00 € pro Tier pro Aufenthalt.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Ein Rücktritt ist vom Gast gegenüber dem Vermittler in Textform zu erklären. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Pro Buchung erhebt der Vermieter Stornogebühren nachfolgender Staffelung:
bis 14 Tage vor Anreise kostenlos
13 - 7 Tage vor Anreise pauschal 70 %,
6 - 1 Tage bzw. bei Nichtantritt der Reise pauschal 90 %,
des Gesamtpreises (einschließlich aller Nebenkosten). Als Stichtag für die Berechnung gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Wird der Aufenthalt vom Gast aus Gründen, die allein aus seiner Risikosphäre stammen, abgebrochen, wird der komplette Mietpreis einbehalten.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Unterkunft oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Vermittler rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5. Rücktritt des Vermittlers bzw. Vermieter
5.1 Sofern dem Gast im Vertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Objekten vorliegen und der Gast auf Rückfrage dem Vermieter die Buchung nicht endgültig bestätigt. Die Rücktrittserklärung kann entweder direkt vom Vermieter oder vom Vermittler im Namen des Vermieters ausgesprochen werden. Anfragen des Vermittlers nach einer endgültigen Bestätigung gelten wie Anfragen des Vermieters.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere
5.4 Der Vermittler bzw. der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.6 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Gebuchte Objekte stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.2 Gebuchte Objekte sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Unterkünfte nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag ist das Objekt vom Gast bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objekts bis 18.00 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Vermittler nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein Anspruch des Gastes auf die Weiternutzung des Objekts entsteht mit der Weiternutzung nicht. Dem Räumungsverlangen des Vermieters bzw. des Vermittlers ist unverzüglich Folge zu leisten.
7. Haftung
7.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters bzw. Vermittlers auftreten, wird sich der Vermittler auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Vermittler anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Preises nicht ein.
7.2 Der Vermittler bzw. Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermittler bzw. Vermieter ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Vermittler bzw. Vermieter in demselben Umfang.
7.3 Die Regelung der Ziffer 7.2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.4 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Vermittlers oder des Vermieters, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Unterkunft abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter, der Vermittler oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Vermittler geltend gemacht werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten.
7.5 Es ist dem Gast strengstens untersagt, Elektroautos über den Hausstrom aufzuladen. Bei Verstoß behalten wir uns vor, die anfallenden Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € dem Gast in Rechnung zu stellen.
7.6 Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen.
7.7 Der Gast verpflichtet sich, für die von Ihm verursachten Schäden am Objekt sowie auftretende Fehlbestände sofort bzw. während seiner Mietzeit aufzukommen. Der Gast haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch mitreisende Personen verursacht werden.
8. Internetnutzung im Objekt
8.1 Stellt der Vermieter dem Gast im Objekt einen Internetanschluss zur Nutzung zur Verfügung, verpflichtet sich der Gast, rechtswidrige Nutzungen zu unterlassen, insbesondere den Upload und/oder Download urheberrechtlich geschützter oder strafbarer Inhalte (illegale Internetnutzung). Weder der Eigentümer noch der Vermittler übernehmen die Haftung für die vom Gast oder dessen Mitreisenden vorgenommene illegale Internetnutzung. Der Gast verpflichtet sich, seine Mitreisenden, insbesondere Minderjährige, auf die Folgen illegaler Internetnutzung hinzuweisen und sie aufzufordern, diese zu unterlassen. Der Gast und seine Mitreisenden nutzen den Internetanschluss in eigener Verantwortung und Haftung.
8.2 Sollten der Vermieter oder Vermittler aufgrund der illegalen Internetnutzung des Gastes oder seiner Mitreisenden von einem Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Gast den Vermieter und den Vermittler insofern von sämtlichen Ansprüchen des Dritten frei. Er verpflichtet sich, dem Vermieter bzw. dem Vermittler auf deren Verlangen hin kostenfrei die Namen und ladungsfähigen Anschriften derjenigen Personen zu nennen, die während des Aufenthaltes des Gastes Zugriff zum zur Verfügung gestellten Internetanschluss hatten.
8.3 Der Vermieter und der Vermittler übernehmen keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der Leistung der Provider. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen.
9. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform
9.1 Der Vermittler ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.
9.2 Der Vermittler weist den Gast hiermit auf die von der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ betriebene Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hin.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen einvernehmlich schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen AGB bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
10.2 Erfüllungsort für die Überlassung des Objekts durch den Vermieter ist der Ort des Objektes. Zahlungsort für die Zahlungen des Gastes ist der Sitz des Vermittlers.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.